Potentialausgleich


 

Der Potentialausgleich muss im Hausanschlussraum eines jeden Gebäudes errichtet werden. Einzubinden sind neben dem Erdungsleiter und den Schutzleitern der Stromversorgung auch alle Schutzpotential-
ausgleichsleiter. Alle diese Leiter müssen auf einer Haupterdungsschiene zusammengeführt werden.
Über den Erdungsleiter wird eine Verbindung mit dem Fundamenterder hergestellt oder bei alten Gebäuden ohne Fundamenterder, mit einem nachzurüstenden anderen Erder.

Sollte eine Blitzschutzanlage installiert sein, ist die Verbindung vom Potentialausgleich zum Blitzschutzerder über die Haupterdungsschiene absolut zwingend erforderlich.

Sollte das Gebäude über eine moderne Erdungsanlage (Fundamenterder etc) verfügen, und ein äußerer Blitzschutz wurde von vorne herein mitgeplant, dann sind die äußeren Blitzschutz-Anschlussfahnen bereits mit dem Fundamenterder und somit auch mit der Haupterdungsschiene verbunden. Der Schutzpotentialausgleich ist der Potentialausgleich zwischen allen in ein Gebäude führenden fremden leitfähigen Teilen (wie metallene Wasserleitungen, Abwasserleitungen oder Gasleitungen (mit Isolierzwischenstück) sowie fremden leitfähigen Teilen im Gebäude wie metallene Leitungen, Klimaanlage, Heizung und/oder leitfähigen Teilen im Handbereich von Personen und der Haupterdungsschiene. Alle diese Teile sind mittels Schutzpotentialausgleichsleitern mit der Haupterdungsschiene zu verbinden.